PKV-TARIFWERK
Streitbeilegung
Wir sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nur, soweit sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder einer ausdrücklich übernommenen Verpflichtung ergibt.
Soweit im konkreten Streitfall eine gesetzlich zuständige Verbraucherschlichtungsstelle benannt werden muss, werden die dafür erforderlichen Angaben im jeweiligen Verfahren mitgeteilt.
Unabhängig davon können Sie uns jederzeit direkt unter check@pkv-tarifwerk.de kontaktieren.